AGB
§ 1 Allgemeines
1. Nachstehende Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind Vertragsbestandteil aller Lieferverträge der JOJO Chemie & Technik UG. Sie schließen Einkaufsbedingungen
des Käufers oder Vertragspartners aus. Abweichende Bedingungen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart sind. Diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
gelten für alle zukünftigen Lieferungsverträge ohne weitere Vereinbarung.
2. Jeder Käufer oder Vertragspartner unterwirft sich den Vorschriften des HGB für Handelsgeschäfte.
§ 2 Angebote und Preise
1. Angebote sind freibleibend. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
2. Zur Berechnung kommt der am Tage der Lieferung geltende Preis. Festpreise bedürfen besonderer schriftlicher Bestätigung, sie gelten unter der Voraussetzung
gleichbleibender Kosten gem. § 2 Abs. 5.
3. Proben gelten als Durchschnittsmuster. Geringe Farbabweichungen berechtigen nicht zur Mängelrüge. Die Muster bleiben Eigentum der JOJO Chemie & Technik UG
4. Frachtangaben erfolgen unverbindlich. Eine Rückerstattung für nicht verbrauchte Materialien bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung.
6. Technische Beratungen Seitens der JOJO Chemie & Technik UG sind nicht bindend, sondern stellen nur eine Empfehlung dar.
§ 3 Erfüllungsort und Versand
1. Erfüllungsort für den Versand ist Lager Bielefeld. Auch bei frachtfreier Lieferung erfolgt der Versand auf Gefahr des Käufers.
§ 4 Lieferung und Abnahme
Lieferung:
1. Lieferungsmöglichkeiten bleiben vorbehalten. Lieferfristen werden möglichst eingehalten. Verspätete Lieferungen berechtigen nicht zur Annullierung des Auftrages.
Lieferungen im Warenwert unter EUR 50,- werden mit einer Frachtkostenbeteiligung von mindestens EUR 15-, berechnet.
Abnahme:
2. Lieferung frei Baustellen oder frei Lager bedeutet Anlieferung ohne Abladen durch den Anlieferer unter der Voraussetzung befahrbarer Straßen. Das Abladen hat
unverzüglich und sachgemäß zu erfolgen. Wartezeiten werden ggf. in Rechnung gestellt.
3. Transportschäden und Fehlmengen sind bei Annahme mit schriftlicher Bestätigung anzuzeigen. Bei Lieferung durch eigene LKW des Verkäufers sind Bruchschäden und
Fehlmengen in Gegenwart des LKW-Fahrers festzustellen. Bruch und Schwund in den handelsüblichen Grenzen können nicht beanstandet werden.
Rücknahme:
1. Ware kann nur innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt zurückgegeben werden.
2. Die Ware muss in sauberem und verkaufsfähigen Zustand sein.
3. Für die Bearbeitung werden 10 % des ursprünglichen Kaufpreises in Abzug gebracht.
4. Bestellware und Farbmischungen sind generell von der Rücknahme ausgeschlossen.
§ 5 Zahlungen
1. Rechnungen sind sofort nach Empfang ohne Abzug zu zahlen.
2. Skontovergütungen bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Ein entsprechender Hinweis auf der Rechnung gilt als schriftliche Vereinbarung.
3. Solange die Zahlung fälliger Rechnungsbeträge ansteht, ist JOJO Chemie & Technik UG nicht zu weiteren Lieferungen bzw. Werkleistungen verpflichtet.
4. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, Wechsel in Zahlung zu nehmen. Werden sie angenommen, geschieht dies nur zahlungshalber. Diskont-Wechselspesen und Kosten
gehen zu Lasten des Käufers.
5. Bei nicht vertragsmäßiger Zahlung ist JOJO Chemie & Technik UG ohne Mahnung berechtigt, vom Fälligkeitstage an Zinsen in Höhe von 2 % über dem Basiszins und
Nebenkosten zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
6. Bei Zahlungsverzug sind alle offenstehenden, auch noch nicht fälligen oder gestundeten Forderungen, sofort zahlbar. Bei Teillieferungen berechtigt der Verzug JOJO
Chemie & Technik UG zur Verweigerung der aus dem Auftrag noch zu liefernden Mengen und zu erbringenden Leistungen ohne Schadensersatzpflicht.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
1. Alle Lieferungen erfolgen unter verlängertem und erweitertem Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung des Kaufpreises und aller, auch
der künftigen Forderungen, die die JOJO Chemie & Technik UG aus der Geschäftsverbindung gegen den Käufer erwirbt, Eigentum der JOJO Chemie & Technik UG.
§ 7 Gewährleistungsansprüche
Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrecht, Übertragbarkeit von Ansprüchen
1. Der Käufer hat der JOJO Chemie & Technik UG Mängel der Ware innerhalb von 5 Tagen nach Ablieferung, in jedem Falle aber vor der Verarbeitung oder dem Einbau
per Einschreiben anzuzeigen.
2. Bei berechtigter und fristgemäßer Mängelrüge stehen dem Käufer mit Ausnahme von Schadensersatzansprüchen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu.
Ansprüche aus positiver Vertragsverletzung und einem Verschulden bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen.
3. Werksbedingungen gehen diesen Lieferbedingungen vor. Sie stehen dem Käufer auf Anforderung zur Verfügung. Besondere Garantieerklärungen der Hersteller werden
von der JOJO Chemie & Technik UG in vollem Umfang weitergegeben. Durch sie wird eine eigene Verbindlichkeit der JOJO Chemie & Technik UG nicht begründet. Unsere
Haftung ist auf den Umfang beschränkt, in dem die Hersteller ihm Ersatz leisten.
4. Der Käufer verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes. Die Aufrechnung von Gegenforderungen ist nur insofern zulässig, als diese von der
JOJO Chemie & Technik UG anerkannt und zur Zahlung fällig sind.
5. Mindersorten sind keine 1. Sortierung und von Reklamationen ausgeschlossen.
§ 8 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Beteiligten ist Herford.